WLAN Probleme mit Fritz Box 6360

September 1st, 2010

Bei mir und Technikerkollegen häufen sich Probleme mit der neuen Fritz!Box 6360 – welche seit kurzem von Unitymedia angeboten wird: ausser dem weggefallenen WDS Modus gibt es häufig auch Probleme mit der WLAN Konnektivität.

Obwohl der richtige WPA Code eingegeben wurde, kann ein Laptop bzw. Wlan fähiger PC oder auch das iPhone keine Verbindung mit der Fritz!Box aufbauen.

Als Workaround ist es möglich unter

Einstellungen > Erweiterte Einstellungen > Wlan

den Punkt “WLAN-Zugang auf die bekannten WLAN-Geräte beschränken” auswählen.

Daraufhin muss allerdings von jedem Gerät, welches sich mit der Fritz!Box Fon 6360 verbinden soll, die entsprechende MAC Adresse angegeben werden.

Um diese MAC Adresse zu erhalten kann das Tool “ipconfig” über die Eingabeaufforderung genutzt werden.

Über Start > Ausführen erscheint ein Fenster (Falls der Punkt Ausführen nicht im Startmenü angezeigt wird, kann auch die Windows Taste + R gedrückt werden) – in diesem Fenster “cmd” eingeben, mit Enter bestätigen.

In der Eingabeaufforderung kann dann “ipconfig /all” eingegeben und wieder mit Enter bestätigen.

Aus den jetzt ausgegebenen Informationen ist nun der WLAN Adapter rauszusuchen – die MAC Adresse wird dort unter “Physikalische Adresse” aufgeführt.

Mit diesem Trick gelang es laut dem Kollegen T.S. eine Verbindung aufzubauen.

Das generelle Problem mit der 6360 konnte von mir mit zwei neuen Fritz Boxen nachvollzogen werden! Eine dritte, welche von mir gestern verbaut wurde, ist wegen einem anderen Defekt ausgefallen.

Anscheinend sind aber nicht alle 6360 betroffen… hat jemand weitere Infos? Die AVM Fritzbox Hotline war unter 01805-37489269 den Nachmittag über nicht erreichbar – besetzt…

Problematik: AVM Fritz!Box 7270 & 6360 im Repeater Betrieb (WDS)

September 1st, 2010

WDS, also die Nutzung als Repeater bzw. die Anbindung von Repeatern zur Erhöhung der Wlan Reichweite, wird derzeit in der aktuellen Firmware Version der Fritz!Box 6360 nicht angeboten. Funktionen werden seitens des Herstellers AVM in regelmässigen Abständen mittels Firmwareupdates erweitert, zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann aber nicht gesagt werden ob und wann WDS einprogrammiert wird. Auf der Website des Herstellers AVM (www.avm.de) werden für einige Fritz!Box Versionen so genannte “Labor Versionen” der Firmware angeboten, dabei handelt es sich um Zusatzfunktionen, die noch nicht in der öffentlichen Version freigegeben wurden. Derzeit gibt es für die noch sehr neue 6360 keine Labor Version, dies könnte sich aber auch in den kommenden Monaten ändern. Diese Firmware Versionen müssen manuell von der Website des Herstellers AVM geladen und eingespielt werden – die Verwendung erfolgt auf eigenes Risiko und ohne Support seitens Unitymedia und AVM. Zum jetzigen Zeitpunkt empfehlen wir, um WDS nutzen zu können, ausschliesslich die Fritz!Box 7170 + Kabelmodem. Um die Reichweite der Fritz!Box zu erhöhen wird von AVM auch ein “Fritz!Wlan Repeater” als separates Gerät angeboten, dass im IT Fachhandel z.B. bei den Computer-Füchsen (www.computer-fuechse.com) erhältlich ist.

Telekom Speedport 700 & 500 Router: Wlan ab Werk unsicher

August 22nd, 2010

Die weit verbreiteten Wlan Router W700V sowie W500V der Telekom Hausmarke “Speedport” verwendet zur Absicherung der Wlan Verbindungen zwar ab Werk die WPA Verschlüsselung, allerdings ist der verwendete Schlüssel nicht besonders kreativ erstellt worden, und somit leicht vorher zu sagen.

Der voreingestellte WPA-Key des Speedport W 700V beginnt stets mit “SP-” und darauf folgen neun hexadezimale Stellen. Fünf dieser Stellen lassen sich offenbar aus dem Funknetz-Namen (SSID) und der MAC-Adresse der WLAN-Schnittstelle berechnen. Diese beiden Informationen lassen sich leicht aus dem Funkverkehr des Routers entnehmen. Von den verbleibenden vier Stellen enthalten zwei stets denselben Wert, sodass einem Angreifer nur drei Stellen des WPA-Keys unbekannt sind. Da hier nur hexadezimale Ziffern vorkommen, muss er nur 4096 (163) Schlüssel ausprobieren – was mit einem Skript schnell zu erledigen ist.

http://www.heise.de/security/meldung/WPA-Key-von-Speedport-Routern-zu-einfach-1062911.html

Mit ähnlichen Problemen haben auch der Router Hersteller Speedtouch, der Irishe Anbieter Irecom und vom Hersteller Netgear für den britischen Anbieter “Sky” hergestellte Router zu kämpfen.

Die Speedport 700 Router waren bereits schon einmal negativ aufgefallen, da sie einen nicht dokumentierten Zugang hatten, über welchen man die Router über das Internet konfigurieren konnte.

Nutzer der Speedport 500 und 700 Router sollten dringend die Wlan Verschlüsselung ändern: ein mindestens 16 stelliges WPA/WPA2 Passwort aus Klein- und Grossbuchstaben sowie Zahlen ist erforderlich. Keinesfalls sollten Worte, Namen, Ortsnamen oder ähnliches verwendet werden, da diese mit “Wörterbuchangriffen” schnell ausprobiert werden können.

Ausserdem sollte das Betriebssystem des Routers auf Aktualität überprüft und ggf. aktualisiert werden. Die neue Firmware findet man in der Regel auf der Website des Herstellers.

Sollten Sie Hilfe benötigen können Sie uns gerne kontaktieren: wir helfen Ihnen gerne weiter

Schwarzsurfen in fremden ungesicherten Wlans ist keine Straftat

August 11th, 2010

In einem Urteil des Amtsgericht Wuppertal wurde entschieden, dass man sich nicht strafbar macht, wenn man ohne das Wissen des Anschlussinhabers in einem unverschlüsselten Wlan surft. In einer früheren Entscheidung kam das Gericht noch zu einem anderen Ergebnis.

Golem.de: “Im konkreten Fall wurde dem Tatverdächtigen vorgeworfen, sich im August 2008 mit seinem Laptop mittels einer drahtlosen Netzwerkverbindung in ein offenes WLAN eingewählt zu haben, um ohne Erlaubnis und ohne Zahlung eines Entgelts darüber das Internet zu nutzen. “Dieses Verhalten ist jedoch nicht strafbar”, so das Amtsgericht Wuppertal in einem von der Kanzlei Ferner veröffentlichten Urteil (20 Ds-10 Js 1977/08-282/08) vom 3. August 2010. Die Kanzlei vertritt den Beschuldigten.

Das sogenannte Schwarzsurfen erfülle weder den Tatbestand des unbefugten Abhörens von Nachrichten nach §89 I 1 TKG noch des unbefugten Abrufens oder Verschaffens personenbezogener Daten nach §§44, 43 II Nr.3 BDSG, heißt es in dem Urteil. Damit korrigiert das Amtsgericht Wuppertal seine eigene Entscheidung vom 30. April 2010 ausdrücklich. “

Microsoft schließt 18 gefährliche Sicherheitslücken

August 11th, 2010

Zum Patchday im August veröffentlicht Microsoft elf Patches für die Windows-Plattform veröffentlicht, welche insgesamt 23 Fehler zu beseitigen. Ausserdem wurden fünf gefährliche Sicherheitslücken im Internet Explorer und fünf gravierende Sicherheitslöcher in der Office-Software beseitigt. Insgesamt sollen 14 Patches 34 Sicherheitslücken beseitigen.

Apples Multitouch-Mausersatz für den Desktop

August 10th, 2010

“Das Glas-Trackpad von Macbooks ermöglicht eine flüssige Multitouchbedienung, die auch Desktoprechnern gut stehen würde. Mit dem Magic Trackpad will Apple genau das bieten. Wir haben das Trackpad unter Mac OS X und Windows getestet.
Apples Magic Trackpad ist ein alternatives Eingabegerät, das vor allem Mac-Nutzer ansprechen soll. Es eignet sich für einige Situationen, in denen eine Maus nicht infrage kommt, etwa auf dem Sofa, wenn es gerade keine maustaugliche Oberfläche gibt. Zudem bietet das Magic Trackpad alle Gesten, die der Macbook-Nutzer bereits von seinem Glas-Trackpad kennt.” Quelle: Golem

Mein Tipp: Bilder und Videos dazu anschauen. Preis 69 $ bzw. 69 Euro.

Telefon und DSL Stoerungen

April 11th, 2008

Wenn das Telefon oder der Internetzugang – in der Regel heute DSL – nicht so funktioniert liegt dies (in der Regel) entweder an den Geräten zu Hause – also Telefon, Router oder die Konfiguration derer – oder am Netz des Telefonanbieters.

Diese Stoerungen aeussern sich auf unterschiedliche Arten:

DSL Stoerungen

  • in der Regel häufig ab, am Computer erscheint beispielsweise die Meldung Fehler: Server nicht gefunden oder Die Webseite kann nicht angezeigt werden..
  • teilweise kommt es vor, dass gar keine Internetverbindung mehr aufgebaut werden kann, je nach Gerät blinkt ein mit Power oder mit (T-)DSL beschriftetes Lämpchen am Router oder DSL Modem.
  • Die Internetverbindung kann auch – je nach Störung – deutlich langsamer sein, als im Vertrag mit dem Internetanbieter beschrieben. So wird die die volle Geschwindigkeit bei DSL 16.000 auf Grund von der Leitungslänge oder Fehlern in der Telefonleitung nur selten erreicht. Viele zahlen für eine schnelle DSL Leitung, können diese aus technischen Gründen aber nur mit einem Bruchteil der im Vertrag beschriebenen maximalen Geschwindigkeit nutzen
  • Nach einem Wechsel der DSL Geschwindigkeit oder des DSL Vertrages treten gelegentlich auch Fehler auf
  • DSL Abbrüche – also ein Abbruch der Internetverbindung – können auch auftreten, wenn gleichzeitig telefoniert wird. Auch dies ist eine DSL Störung. Telefonie und eine Internetverbindung über DSL funktionieren – bei einer nicht gestörten Leitung – generell gleichzeitig

Telefon Störungen

  • Die am häufigsten vorkommende Telefonstörung ist der Totalausfall: weder kann man telefonieren noch kommen Gespräche an
  • Schlechte Verständigung, Rauschen oder Störgeräusche auf der Leitung oder abgehackte Verständigung können ebenso auftreten wie andere Stimmen auf der Leitung. Dies heisst nicht zwangläufig, dass jemand über Ihre Telefonleitung telefoniert, es kann sich bei Fehlern in den Kabeln auch um das so genannte “Übersprechen” handeln

Fehler bei Telefonanbietern / im Leitungsnetz

Im Netz der Telekom können zahlreiche Fehler auftreten. So können beispielsweise die Leitungen in der Vermittlungsstelle (Fehlerort VST), auf dem Weg von der Vermittlungsstelle zum Strassenverteiler (Fehlerort: Hauptkabel), auf dem Weg vom Strassenverteiler in das Haus (Fehlerort: Verzweigerkabel) oder vom Hausanschluss im Keller bis in die Wohnung (Fehlerort: Endleitung) beschädigt sein. Ebenfalls tritt es häufig auf, dass mehrere nebeneinander geschaltete DSL Leitungen sich gegenseitig stören – was auch Beeinflussung oder Übersprechen genannt wird. In der Regel können diese Probleme durch das umschalten der betroffenen Leitung behoben werden.

Fehler in der Wohnung / im Haus

Ebenso können auch viele Fehler in der Wohnung oder dem eigenen Haus entstehen: Viele Probleme entstehen durch eine falsch geschaltete Innenleitung. Früher war es üblich, dass mehrere Telefone parallel geschaltet wurden, also bei einem Anruf mehrere Telefone klingelten. Diese Parallelschaltungen verursachen häufig Probleme mit einer DSL Internetverbindug. Ausserdem können die Geräte – egal ob NTBA, Splitter, Modem, Router, Telefonanlage oder Telefone entweder defekt, zu alt für die verwendete Technik oder falsch angeschlossen oder nicht korrekt konfiguriert sein.

Verantwortungsbreiche

Generell ist der Telefonanbieter für die DSL- und Telefonleitung bis zur ersten TAE Dose im Haus für die Leitung verantwortlich. Diese sitzt – bei einem Einfamilienhaus – in der Regel im Keller in der Nähe des Telefonhausanschlusses oder – in einem Mehrfamilienhaus – in der Regel innerhalb der Wohnung.

Diese Dose ist in der Regel mit “1.” beschriftet.

Ab dieser Dose beginnt der Verantwortungsbereich des Kunden: Auch neue Geräte können ab Werk defekt sein, ebenfalls Splitter und NTBA. Vielleicht ist etwas falsch zusammengesteckt, Stecker stecken sind nicht fest genug oder verdreht im Anschluss oder das Gerät ist falsch konfiguriert oder hat sich aufgehängt.

Kostenpflicht

Im Falle einer Störungsmeldung bei Ihrem Telefonanbieter überprüfen die Servicetechniker die Telefon / DSL Leitung an dieser ersten TAE Dose. Wenn der Fehler an dieser Telefondose nicht besteht oder durch eine falsch geschaltete Innenleitung an dieser Dose – häufig auch durch Vormieter, Vermieter oder “Experten” im Freundes- und Bekanntenkreis – verursacht wurde hat der Kunde die Kosten des Servicetechnikers zu tragen.

Leider kann man als Nicht-Techniker in den seltensten Fällen die Fehler genau diagnostizieren, da spezielle Mess- und Prüfgeräte fehlen und nicht genug Erfahrung und spezielle Werkzeuge vorhanden sind.

Ein großer Telefonanbieter berechnet im Falle von “nicht gerechtfertigten Störungsmeldungen” allein für die Anfahrt mehr als 40 Euro zuzüglich der Arbeitszeit von mehr als 60 Euro die Stunde.

So kann es passieren, dass ein Technikerbesuch mit weit mehr als 100 Euro berechnet wird, der Techniker allerdings nur einen Fehler des Anbieters ausgeschlossen hat. Um die Störungssuche und Fehlerbehebung hat sich der Kunde dann in der Regel selbst zu kümmern.

Die Kostenpflicht ist gerade dann ärgerlich, wenn das defekte Gerät bei dem eigenen Telefonabieter gekauft wurde und noch innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren liegt. Da man das Gerät gekauft hat ist man selbst dafür verantwortlich, also muss ein Defekt selbst erkannt werden und per Hotline oder Niederlassung (die es von inzwischen fast jedem Anbieter in jeder größeren Stadt gibt) selbst für Ersatz gesorgt werden.

Unsere Leistungen

Wir verfügen über die notwendigen Mess- und Prüfgeräte um Telefon- und DSL-Störungen genau zu diagnostizieren und zu beheben. Im Falle einer Störung, die im Verantwortungsbereich des Telefonanbieters liegt, können wir uns um die komplette Abwicklung der Entstörung kümmern.

Präzise Informationen und Messergebnisse helfen den Servicetechnikern der Telefonanbieter eine Störung häufig sofort oder noch tagesgleich zu beheben, selbstverständlich vereinbaren wir für Sie auch gerne einen verbindlichen Termin.

Wir bereiten alles vor, damit der Servicetechniker nicht wegen einem abgeschlossenen Raum die Entstörung verschieben muss und unterstützen Sie auch im Falle von Problemen mit Ihrem Anbieter kompetent.

Im Falle von defekten Geräten können wir diese in der Regel kurzfristig austauschen. Wir kümmern uns – falls noch Gewährleistung auf das Gerät vorhanden – um die Abwicklung mit dem Händler und richten alles wieder so ein, dass es so funktioniert, wie es sollte.

Sie haben Fragen oder Störungen? Wir helfen Ihnen gerne und kompetent:

Computer-Füchse
Telefon: 06127 – 999 823

Musterschreiben gegen Internetabzocke

April 11th, 2008

Die Verbraucherzentralen aus Niedersachsen sowie aus Rheinland-Pfalz haben auf Ihren Websiten zahlreiche Informationsdokumente sowie Musterschreiben veröffentlicht, mit denen mit sich gegen Forderungsschreiben wegen der angeblichen Nutzung von Internetdiensten zur Wehr setzen kann.


Musterschreiben aus Niedersachsen
und aus Rheinland-Pfalz: Minderjährig und Volljährig

Weitere Informationen findet man hier und hier

Sperrliste für R-Gespräche

March 26th, 2007

Golem.de berichtet über Pläne der Bundesnetzagentur, eine Sperrliste für R-Gespräche einzuführen:

Bundesnetzagentur veröffentlicht Details zu Sperrmöglichkeiten

Die Bundesnetzagentur arbeitet an einer Datenbank zur Sperrung von R-Gesprächen, also Anrufen, die der Angerufene zu bezahlen hat. Durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes haben Endkunden die Möglichkeit, ihre Rufnummer für die Annahme von R-Gesprächen sperren zu lassen, wozu nun Details veröffentlicht wurden.
Bei R-Gesprächen handelt es sich um Telefongespräche, deren Kosten der Angerufene nach erfolgter Zustimmung übernimmt, aber nach der Änderung des Telekommunikationsgesetzes auch grundsätzlich ausschließen kann. Das kann sinnvoll sein, wenn der Anschlussinhaber nicht immer die Kontrolle über den Anschluss hat, z.B. in Hotels, am Arbeitsplatz oder wenn Kinder im Haushalt sind.

Für die Sperrung beauftragt der Anschlussinhaber seinen Telekommunikationsdiensteanbieter, die Rufnummer auf die Sperrliste setzen zu lassen. Dieser Eintrag ist kostenlos. Die Sperrliste wird von der Bundesnetzagentur in Form einer Datenbank geführt.

Die Anbieter von Zugängen zum öffentlichen Telefonnetz melden dazu der Bundesnetzagentur täglich alle bei ihnen eingegangenen Aufträge zur Sperrung oder Entsperrung einer Rufnummer. Gleichzeitig sind die Anbieter von R-Gesprächsdiensten verpflichtet, die Liste mit den Sperrdaten täglich abzurufen. Für die Löschung einer Rufnummer von der Sperrliste kann der Anbieter ein Entgelt verlangen.

Ab dem 1. September 2007 sind alle Anbieter verpflichtet, an dem Verfahren teilzunehmen.

Computer GEZ: Gesetzgeber trickst sich selbst aus?

March 21st, 2007

Rechtsanwalt Udo Vetter berichtet auf seiner Webseite Lawblog.de folgendes:

Auf akademie.de erklärt Dietrich von Hase, wieso die meisten Gewerbetreibenden und Freiberufler auch seit Jahresanfang keinen PC bei der GEZ anmelden müssen. Der Autor verweist auf das Gesetz, wonach die Rundfunkgebühr für einen PC nur anfällt, wenn auf dem gleichen “Grundstück” noch kein anderes Rundfunkgerät angemeldet ist.

Von Hase erklärt, was nach seiner Meinung unter “Grundstück” zu verstehen ist: die jeweilige Parzelle. In der Konsequenz bedeute dies, dass für die weitaus meisten Betroffenen, die in mehrfach genutzten Objekten sitzen, keine Gebührenpflicht entsteht. Denn irgendwer – und sei es eine Familie – habe sicher schon ein Rundfunkgerät angemeldet.

Von Hase: “Der Gesetzgeber hat sich hier über den Grundstücksbegriff gewissermaßen selbst ausgetrickst.�?

Zum Beitrag auf akademie.de.